FAQ Grundsteuer
Allgemeines
Die Grundsteuer stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen für Gemeinden und Kommunen dar. Sie wird dabei auf den Grundbesitz erhoben. Jeder Grundbesitzer zahlt somit diese Steuer, unabhängig davon, ob das Grundstück unbebaut oder bebaut ist.
Was gilt es zu beachten?
Ja, sofern Sie Eigentümer eines (unbebauten oder bebauten) Grundstücks sind. Ausnahmen hiervon gibt es grundsätzlich keine.
Neuerungen
Ziel des Gesetzgebers ist es, die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchzuführen. Dies bedeutet konkret, dass die erhobene Grundsteuer innerhalb einer Stadt/ Gemeinde gleich bleiben soll. Damit das gelingen kann, muss die Grundsteuer entsprechend in Teilen steigen und zugleich anderswo sinken. Es ist besonders davon auszugehen, dass die Grundsteuer gerade in ländlichen Gebieten künftig geringer ausfallen wird, wohingegen sie wahrscheinlich in den Ballungsräumen der Städte tendenziell ansteigt. Im Einzelfall kann es sich jedoch auch anders verhalten, da die Berechnung von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst wird.
Zudem ist es zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, die genaue Höhe Ihrer Grundsteuer zu ermitteln. In diesem Jahr ist es zunächst von Bedeutung, den jeweiligen Grundsteuerwert vorherzusagen, welcher anschließend in Verrechnung mit den Hebesätzen Ihrer Gemeinde die Grundsteuer ergibt. Diese Hebesätze bestimmen die Gemeinden jedoch erst im Jahr 2024, sodass bis dahin keine verbindlichen Aussagen getroffen werden können.
Zudem ist es zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, die genaue Höhe Ihrer Grundsteuer zu ermitteln. In diesem Jahr ist es zunächst von Bedeutung, den jeweiligen Grundsteuerwert vorherzusagen, welcher anschließend in Verrechnung mit den Hebesätzen Ihrer Gemeinde die Grundsteuer ergibt. Diese Hebesätze bestimmen die Gemeinden jedoch erst im Jahr 2024, sodass bis dahin keine verbindlichen Aussagen getroffen werden können.
Notwendige Angaben
Sofern wir für Sie tätig werden dürfen, teilen wir Ihnen die benötigten Parameter zur Erstellung der Grundsteuererklärung nach Auftragserteilung gerne mit.
Unterstützung durch die SBS
Natürlich steht es Ihnen frei, Ihre Grundsteuerklärung selbst vorzunehmen. Wir als Kanzlei können Ihnen jedoch einige nennenswerte Vorteile anbieten:
- Mehr Sicherheit durch professionelle Kontrolle Ihrer Daten
- Kein Stress für Sie. Wir übernehmen alles von der Erstellung bis zur Einreichung der Erklärung
- Unterstützung durch eine moderne Software, die Sie individuell durch die Sammlung relevanter Daten führt
- Persönlicher Ansprechpartner für Betreuung und Beratung
- Vertretung Ihrer Interessen beim Finanzamt für eine möglichst niedrige Grundsteuerbelastung